ASS Aluschaltschränke AG :: Engwilen

Conditions générales d’affaires

Verkaufs-, Zahlungs- und Lieferbedingungen

A. Umfang der Lieferung

  1. Der Umfang der Lieferung ist in der vorstehenden Aufstellung genau angegeben. Leistungen, die nicht in ihr enthalten sind, werden be-sonders berechnet.
  2. Die Angaben in den Offerten, Prospekten, Katalogen, Zeichnungen, Fotos usw. basieren auf den im Zeitpunkt der Offerte gültigen Spezifikationen. Änderungen bis zum Zeitpunkt  der Lieferung, sofern sie den vom Käufer bei Vertragsabschluss vorgesehenen Einsatz nicht beeinträchtigen, bleiben vorbehalten.
  3. Zeichnungen, Abbildungen, Beschreibungen und Offerten (nach-stehend Objekte genannt) bleiben unser Eigentum. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht und weder kopiert noch zur Selbstherstellung der Objekte benützt werden. Die gelieferten Objekte dürfen ebenfalls nicht zur Herstellung von Zeichnungen bzw. zur Selbstherstellung benützt werden.
  4. Mündliche Abmachungen haben nur Gültigkeit, wenn Sie von uns schriftlich bestätigt sind.

B. Preise

  1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vermerkt, verstehen sich die Preise netto, unverpackt, exkl. Mehrwertsteuer bzw. landesüblichen Umsatzsteuern, ab Werk.
  2. Falls zwischen dem Datum der Bestellung und dem Zeitpunkt der Lieferung Zolltarife, Wechselkurse, Einfuhr- und Mehrwertsteuern erhöht oder neue, von uns nicht zu verantwortende Steuern oder Gebühren eingeführt werden, behalten wir uns Preisänderungen vor.
  3. Für Offerten, die nur annähernd berechnet werden können oder grobe und sichtbare Fehler aufweisen, verpflichten uns die Preise nicht.

C. Zahlungsbedingungen

  1. Die vereinbarten Zahlungen sind netto, ohne Skonto, innert 30 Tagen zu leisten.
  2. Werden die vereinbarten Zahlungstermine nicht eingehalten, schuldet der Käufer, ohne besondere Mahnung durch uns, vom Zeitpunkt der Fälligkeit an Verzugszinse in Höhe von 7%.
  3. Das Fehlen unwesentlicher Teile aus der Bestellung oder Garantieansprüche uns gegenüber berechtigen nicht zum Aufschub fälliger Zahlungen.
  4. Bei Annahmeverzug wird der Gesamt- bzw. Restkaufpreis sofort fällig.

D. Lieferfristen

  1. Die Liefertermine werden, wenn immer möglich, eingehalten. Eine Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Käufer weder zum Rücktritt vom Vertrage noch zur Verweigerung der Annahme noch zu Schadenersatz.
  2. Die Lieferfrist beginnt nach erfolgter Auftragsbestätigung und ist eingehalten, wenn die Ware innerhalb dieser Frist versandbereit ist.
  3. Wir sind berechtigt, die Lieferfrist nachträglich zu verlängern oder in schwerwiegenden Fällen vom Liefervertrag ohne jede Verpflichtung zurückzutreten:
    1. wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden;
    2. wenn uns nicht alle zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Angaben und angelieferten Teile rechtzeitig übergeben oder wenn nachträglich Änderungen vorgenommen werden;
    3. wenn Streiks, Aussperrungen, Betriebseinstellungen, Einwirkungen höhere Gewalt oder sonstige Ereignisse, welche die normale Produktion in erheblichem Masse behindern, eintreten;
    4. wenn wesentliche Veränderungen in den Währungsverhältnissen eintreten.

E. Lieferungen

  1. Mit dem Abgang der bestellten Gegenstände aus unserem Werk geht  die volle Gefahr für deren Beschädigung, Zugrundegehen oder Abhandenkommen auf den Käufer über.

F. Prüfungen

  1. Die standardmässig durchgeführten werksinternen Qualitätskontrollen sind in den Preisen inbegriffen.
  2. Spezielle durch den Käufer verlangte Versuche oder Abnahmeprüfungen werden separat verrechnet.

G. Mängelrügen

  1. Der Empfänger einer Lieferung hat diese sofort nach Erhalt zu prüfen und uns allfällige Mängel innert 3 Tagen schriftlich anzuzeigen.

H. Garantieumfang

  1. Für alle in unserem Werk hergestellten Gegenstände leisten wir eine Garantie von höchstens zwei Jahren.
  2. Die Garantie bezieht sich nur auf direkte Schäden, die nachweisbar auf Material- oder Ausführungsfehler zurückzuführen sind.
  3. Indirekte oder Folgeschäden sind in jedem Falle von der Garantie ausgeschlossen.
  4. Ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen sind:
    1. alle uns angelieferten Teile und Apparate;
    2. Konstruktionsfehler, welche aufgrund ungenauer oder unrichtiger Angaben des Bestellers entstanden sind;
    3. alle Teile, die einem natürlichen Verschleiss unterliegen.
  5. Für von uns eingekaufte Fremdfabrikate gelten die Garantiebestimmungen der entsprechenden Unterlieferanten.
  6. Die Garantie erlischt sofort und vollumfänglich:
    1. bei unsachgemässer Behandlung;
    2. bei eigenmächtig durch den Käufer veranlassten oder vorgenommenen Änderungen bzw. Reparaturen;
    3. wenn die Anlage anders als zweckbestimmt beansprucht oder aufgestellt wurde.
  7. In allen Fällen bedarf die Garantiebeanspruchung unseres schriftlichen Einverständnisses.

I. Garantieleistungen

  1. Die unter § Garantieumfang nachweisbar zu unseren Lasten gehenden Mängel werden nach unserer Wahl durch Reparatur oder Ersatz der entsprechenden Teile kostenlos behoben. Der Käufer hat das erforderliche Hilfspersonal und die Hilfseinrichtungen ohne Entschädigung zur Verfügung zu stellen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum und sind uns zurückzugeben.
  2. Wir sind berechtigt, die Beseitigung von Mängeln zu verweigern, solange der Käufer seine Verpflichtungen uns gegenüber nicht oder nicht im vollen Umfange nachgekommen ist.

K. Patentrechtlicher Vorbehalt

  1. Für Konstruktionsteile und Gegenstände irgendwelcher Art, welche wir nach Angaben des Bestellers anfertigen, lehnen wir jede Haftung hinsichtlich Patentverletzungen ab.

L. Eigentumsvorbehalt

  1. Das von uns gelieferte Material bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum.

M. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Für beide Partner ist der Gerichtsstand Kreuzlingen.
  2. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.

N. Änderungen am Vertrage

  1. Die vorstehenden allgemeinen Lieferungsbedingungen gelten in allen Produkten, welche durch uns nicht schriftlich in anderer Weise bestätigt sind.